1. Einleitung
Die Dachbaustoffe Rath GmbH & Co. KG setzt sich dafür ein, ihre digitale Präsenz – insbesondere die Website dachbaustofferath.de – barrierefrei zugänglich zu gestalten. Ziel ist es, den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), der EU-Richtlinie 2019/882 sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA zu entsprechen.
2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website erfüllt die Anforderungen derzeit teilweise. Bestimmte Inhalte und Funktionen sind aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen noch nicht vollständig barrierefrei.
2.1 Nicht barrierefreie Inhalte
- Einige PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei und werden überarbeitet oder ersetzt.
- Einzelne Bilder enthalten keinen Alternativtext – diese werden laufend ergänzt.
- Ältere Videos sind nicht mit Untertiteln versehen. Neue Videos erfüllen die Anforderungen.
2.2 Wirtschaftlich nicht zumutbare Anpassungen
- Ältere Inhalte: Vor dem Inkrafttreten der aktuellen Standards veröffentlichte Inhalte können Mängel aufweisen. Neue Inhalte werden barrierefrei bereitgestellt.
3. Feedback und Kontakt
Wenn Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder Sie Inhalte in zugänglicher Form benötigen, kontaktieren Sie uns bitte mit Angabe der betroffenen Seite.
- E-Mail: info_at_richterbaustoffe.de
- 0451 / 53005-0
- Postanschrift:
Richter Baustoffe GmbH
Hinter den Kirschkaten 67-77
23560 Lübeck
4. Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie innerhalb angemessener Frist keine zufriedenstellende Rückmeldung erhalten haben, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Überwachungsstelle des Landes Mecklenburg‑Vorpommern einreichen:
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit
Werderstraße 124
19055 Schwerin
Telefon: +49 385 588‑9344
Telefax: +49 385 588‑9703
E‑Mail: ueberwachungsstelle_at_sm.mv-regierung.de
5. Marktüberwachung
Ab dem 28. Juni 2025 überwacht die zentrale Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) in Sachsen‑Anhalt die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen privater Wirtschaftsakteure:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
Sitzland: Sachsen‑Anhalt (stellvertretend für alle Bundesländer)
6. Stand der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 10. Juni 2025 erstellt und zuletzt am selben Tag aktualisiert. Grundlage ist eine Selbstbewertung unter Einbeziehung externer Prüfverfahren.